Hier bietet Ihnen die KÖF regelmässige Informationen zu sozialen Belangen.
Stichwort Pflegegeld
Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie länger als 6 Monate lang auf Grund einer psychischen, physischen oder geistigen Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wer diese Hilfe leistet, kann frei gewählt werden. 50 Stunden fremde Hilfe im Monat sind Mindestbedarf. Die Beträge werden nach Pflegeleistungen gestaffelt ausbezahlt und ruhen, wenn sich der Betroffene im Spital oder auf Kur befindet. Unter fremder Hilfe versteht man Hilfeleistungen bei: Einkaufen, Wohnung sauber halten, Bettwäsche wechseln, Essen zubereiten, Medikamenteneinnahme, Körperpflege, Besorgungen etc. Beantragt kann das Pflegegeld beim zuständigen Pensionsversicherungsträger werden. Wer keine Pension bezieht, kann beim Land ansuchen.
(Infos: www.pensionsversicherung.at)
Stichwort Behindertengleichstellungsgesetz
Mit 1.1. 2006 trat das Gleichstellungspaket der Bundesregierung in Kraft. Das neue Bundesbehindertengesetz sieht nun die Funktion eines Anwaltes für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, der sogenannte „Behindertenanwalt“ vor. Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbotes des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Seit 1.1.2006 befindet sich das Büro des Behindertenanwaltes im Bundessozialamt in 1010 Wien, Babenbergerstraße 5. Er führt Bürgersprechtage durch, die auch im Internet angekündigt werden (unter www.behindertenanwalt.gv.at).